Bauen im Stadtbezirk Rhynern – Antwort der BI zum Beitrag der FDP vom 18.02.2020 im WA

Die Bürgerinitiative Dreiländereck vertritt einen rein ökologischen Ansatz in Bezug auf Neubaugebiete, die über die jetzigen Siedlungsgrenzen der Stadt Hamm hinausgehen und mit einem weiteren unumkehrbaren Verbrauch von Freiflächen verbunden sind. Das Thema Flächenverbrauch ist ein wesentlicher Inhalt des Klimaschutzes. Freiflächen sind natürliche Ressourcen, die nicht wiederhergestellt werden können, deshalb ist ein schonender Umgang damit unerlässlich.

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Im Rahmen der nationale Nachhaltigkeitsstrategie hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2002 das Ziel formuliert bis zum Jahr 2020 den täglichen Zuwachs der Siedlungs-und Verkehrsfläche auf 20 ha pro Tag zu reduzieren. Dieses Ziel wurde weit verfehlt der derzeitige Zuwachs liegt bei rd. 60 ha pro Tag. Die Kommunen sind nach den Vorschriften des §1a BbauG verpflichtet sparsam und schonend mit Grund und Boden umzugehen, die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen muss begründet werden.

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Auch wenn wir gegen das geplante Neubaugebiet am Dierhagenweg sind, bedeutet dies nicht, dass wir grundsätzlich gegen Neubau sind. Nur müssen andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden wie:

  • Bebauung von vorhandenen Reserveflächen innerhalb der Ortsteile
  • Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich
  • Umwidmung von z.B. leerstehenden Gewerbe- oder Büroflächen
  • Aufstockungen von vorhandenen Wohngebäuden
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Zu berücksichtigen ist bei der Planung auch der demografische Faktor. Wir leben in einer Stadt deren Bevölkerung bis zum Jahr 2035 um rd. 3500 Einwohner zurückgehen wird, im Ortsteil Rhynern allein wird der Rückgang bei rd. 1500 Einwohnern liegen (alle Zahlen aus der Statistik der Stadt Hamm „Bevölkerungsprognose 2018 – 2035“). Aber nicht nur die Anzahl wird abnehmen auch die Altersstruktur ändert sich hin zu immer mehr älteren und weniger jüngeren Menschen. Dies bedingt natürlich auch andere Ansprüche an den Wohnraum. Die 1 und 2 Personenhaushalte werden weiter ansteigen, die typischen Familienhaushalte mit 3 oder 4 Personen werden stagnieren oder abnehmen.

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Uns wird von vielen Parteien entgegengehalten, dass das Neubaugebiet notwendig sei für Ansiedlung junger Familien. Die Förderung junger Familien hin zu Wohneigentum halten auch wir für eine soziale Notwendigkeit. Aber kann das denn wirklich nur über ein Neubaugebiet im Außenbereich erreicht werden? Einige Kommunen gehen den Weg über ein Programm das man unter die Überschrift „Altes Haus trifft Junge Familie“ stellen kann. Gezielt werden junge Familien finanziell gefördert wenn sie einen Altbau erwerben. Dies macht auch aus den bereits erwähnten demografischen Entwicklungen Sinn. Ältere Menschen denen Ihr Haus zu groß geworden ist machen Platz für junge Familien.

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Auch für die Kommunen ist es sinnvoll bei einer schrumpfenden Bevölkerungszahl nicht weiter flächenmäßig zu wachsen, da für diese neuen Gebiete neue Kosten durch z.B. Straßenunterhalt, öffentlichen Nahverkehr usw. entstehen, die dann auch noch von einer insgesamt geringeren Anzahl von Bürgern zu tragen sind. Fraglich ist auch, ob das geplante Neubaugebiet am Dierhagenweg tatsächlich einen Bevölkerungszuwachs für die Stadt Hamm bringen wird. Dies ist nur dann der Falt wenn überwiegend Menschen aus anderen Kommunen hinzukommen.

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Es bringt keinen Vorteil für die Stadt, wenn nur eine Binnenwanderung von Ortsteil A nach Ortsteil B stattfindet. Wir sind davon überzeugt, dass die Attraktivität einer Kommune nicht nur von Ihren Neubaugebieten abhängt, sondern von anderen Standortfaktoren wie z.B, attraktiven Arbeitsplätzen, Ausbildungsmöglichkeiten, medizinischer Versorgung, kulturellen Angeboten, Innovationsfähigkeit und hohen ökologischen Standards.

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Abschließend noch ein Wort zu uns. Wir sind nicht nur „einige Bürger“ sondern wir stehen für mittlerweile 475 Mitglieder, die diese Bedenken teilen und sich Sorgen um den Erhalt unserer Umwelt machen. Wir stehen nicht für ein einfaches „weiter so“ sondern für einen Wandel hin zu einem konsequenten Umweltschutz. Wir nehmen die Ausrufung des Klimanotstandes ernst bei unseren Forderungen.

BI Dreiländereck in der Sitzung der Bezirksvertretung Rhynern am 05.12.2019

Kurz vor 16.00 Uhr betreten wir den Schulungsraum der Feuerwehr in Hamm-Rhynern. Der Raum ist bereits gut gefüllt mit den Mitgliedern der vertretenen Parteien, der Presse, dem Leiter des Stadtplanungsamtes und Mitarbeitern des Bürgeramtes Rhynern. Pünktlich um 16.00 Uhr eröffnet Frau Sosna als Bezirksvorsteherin die Sitzung. Wir nutzen die Bürgerfragestunde um Frau Sosna unsere Forderungen und die notariell beglaubigte Protokollierung der Unterschriften von 394 Mitgliedern der BI Dreiländereck zu überreichen. Diese beglaubige Ausfertigung enthält keinerlei persönliche Angaben, sondern bestätigt ausschließlich das tatsächliche Vorhandensein der Unterschriften. Wir weisen Frau Sosna ausdrücklich darauf hin, dass wir unsere Forderungen und Beiträge stellvertretend für unsere Mitglieder stellen.

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Hier unsere Forderungen in Kurzfassung:

  1. Limitierung des Flächenverbrauchs in Rhynern, Berge und Westtünnen. Festlegung einer maximalen jährlichen Obergrenze. Die gleiche Forderung für das gesamte Gebiet der Stadt Hamm (Anm.: diese Forderung wird an den Beschwerdeausschuss der Stadt Hamm weitergeleitet, da keine Zuständigkeit der BV Rhynern besteht).

  2. Die Spekulation mit Agrarflächen hat in den letzten Jahren zu stark steigenden Preisen für diese Flächen geführt.  Pachtpreise werden teilweise unbezahlbar. Gleichzeitig wird durch die geplante Bebauung die Funktion dieser Flächen als Frischluftschneise verhindert. Wir fordern daher eine Bebauung dieser Flächen dauerhaft auszuschließen.

  3. Da laut dem vorgelegten Zwischenbericht des Stadtplanungsamtes noch etliche Reservebauflächen vorhanden sind, soll das geplante Neubaugebiet am Dierhagenweg solange zurückgestellt werden bis diese Potentiale vollständig ausgeschöpft sind.

  4. Die Berechnung des Wohnraumbedarfs basiert auf Zahlen die 5 Jahre alt sind. Hier soll eine Überprüfung mit aktuellen Zahlen erfolgen. Es besteht schon nach den vorliegenden Zahlen ein Widerspruch, da einerseits für unsere Ortsteile in den nächsten 15 Jahren ein Bevölkerungsrückgang von ca. 1500 Personen prognostiziert wird, andererseits aber gleichzeitig ein Wohnraumbedarf für diesen Zeitraum von zusätzlich ca. 1100 Personen errechnet wird.

Diese Forderungen haben wir Frau Sosna schriftlich überreicht. Sie werden als Bürgeranregungen behandelt, die Verwaltung ist gehalten Stellungnahmen dazu auszuarbeiten.

Im weiteren Verlauf der Fragestunde wurden von uns noch folgende Fragen gestellt:

  1. In dem Zwischenbericht der städtebaulichen Rahmenplanung geht es um die Gestaltung des Bezirks in Bezug auf Freiraum, Wohnen, Gewerbe, Versorgung, soziale Infrastruktur und Verkehr. Alle sind sehr wichtige Themen. Aber das Wort „Klima“ ist unauffindbar im Inhaltsverzeichnis. Muss der Klimaschutz nicht ein übergeordnetes Thema in dieser städtebaulichen Planung sein?

  2. Die Stadt Hamm hat den Klimanotstand ausgerufen: Welche konkreten Maßnahmen zum Klimaschutz sind von der Bezirksvertretung mittel bis langfristig geplant?

  3. Die CDU wirbt am 28.09.2019 im WA für eine sachliche Diskussion (siehe WA Artikel Quellenangabe Stadt Hamm). Die Empfehlung der Bezirksvertretung Rhynern und der Ratsbeschluss 1835/19 wurden auf Basis unterschiedlicher Grenzangaben der 50 ha Entwicklungsfläche am Dierhagenweg beschlossen. (Siehe Anlage: Anl_2_Infos_Rahmenplanung.pdf). Wie gedenken Sie bei dieser Empfehlung der Bezirksvertretung Rhynern, die auf falsche Tatsachen zurückzuführen ist und zum Ratsbeschluss 1835/19 geführt hat, umzugehen?

  4. In der letzten Bezirksversammlung am 26.09.2019 sagte man uns Bürgern auf Nachfrage, dass die Planung für die jetzige Frischluftschneise am Dierhagenweg noch ein „weißes“ Blatt Papier wäre. In dem städtischen Bericht „Entwicklung Dreiländereck“ wird auf Seite 72 das Ergebnis des Büros Pesch + Partner „Städtebauliche Entwurfsskizze“ das Datum 05.Juli 2019 ausgewiesen. Es wirkt auf mich so, dass im Hintergrund schon viel beschlossen wurde. Wie können Sie auch im Hinblick mit dem Ausruf des Klimanotstandes so ein großes Projekt noch vertreten?

  5. Im neuen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm heißt es unter Punkt 02 auf S. 32: Es soll ein Leitfaden für die kommunale Bauleitplanung über Einzelfälle hinaus geschaffen werden. … folgende Inhalte spielen dabei eine Rolle:

    • kompakte Siedlungsformen, Stadt der kurzen Wege…
    • Durchgrünung, Durchlüftung, Grünvernetzung, Freiflächen…

      Steht das geplante Neubaugebiet am Dierhagenweg nicht im Widerspruch zu den angestrebten Zielen des Klimaaktionsplans? Hier kam von Frau Sosna die Antwort, dass man ja nicht alle Bautätigkeit mit dem Argument des Klimaschutzes verbieten könne.

Abschließende Antworten auf diese Fragen 1-4 gab es nicht, es wurde vielmehr auf den noch anstehenden weiteren Verlauf der Bauleitplanung hingewiesen, in dem diese Fragen geklärt werden können und auch auf die bevorstehende Verabschiedung des Klimaaktionsplans der Stadt Hamm in der Ratssitzung am 10.12.2019.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde von den Bezirksvertretern der CDU, SPD und FDP der Zwischenbericht der Verwaltung zur städtebaulichen Rahmenplanung Berge, Westtünnen und Rhynern zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Fraktion der Grünen erteilte keine Zustimmung zu der Rahmenplanung.

Was haben wir erreicht? Die Bezirksvertretung Rhynern hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine kraftvolle Bürgerinitiative gegen die schiere Größe des geplanten Neubaugebietes besteht. Diese Bürgerinitiative wird jeden weiteren Planungsschritt begleiten und nach Kräften versuchen den großflächigen Verbrauch wertvollen Bodens zu verhindern.

Zum Schluss noch ein bemerkenswertes Zitat aus einem mehr als 50 Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nichts von seiner Aktualität verloren hat:

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„Die Tatsache, dass Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Das Gebot sozial gerechter Nutzung ist aber nicht nur eine Anweisung für das konkrete Verhalten des Eigentümers, sondern in erster Linie eine Richtschnur für den Gesetzgeber, bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit zu beachten […]“.

BVerfG, Beschl. v. 12.01.1967, 1 BvR 169/63 (=BVerfGE 21, 73)

Termin im Stadtplanungsamt am 29.10.19. Was nehmen wir mit: „Alles ist möglich, Nichts ist entschieden.“

Wir möchten uns zunächst bei Herrn Muhle als Leiter des Stadtplanungsamtes und seinen Mitarbeitern/-innen für die Durchführung des Gespräches bedanken. Die Atmosphäre während des Gesprächs war geprägt von dem Bemühen einen Austausch von sachlichen Argumenten zu gewährleisten im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

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Hier die Eindrücke einiger BI Mitglieder:

Karin:
Der Termin im Stadtplanungsamt war in meinen Augen positiv. Das Gespräch mit den 5 Damen und Herren des Amtes war für mich informativ und hatte viele neue Informationen. Unsere Fragen zum Dreiländereck Berge, Rhynern, Westtünnen wurden soweit besprochen.
So könnte unser Bürgerengagement und ein umweltbewusstes Bauen und Leben in Hamm in einer Vorzeigesiedlung gelingen.
Diese Gesprächsbereitschaft und dieses Interesse am nachhaltigen Bauen, wünsche ich mir auch parteiübergreifend von der Politik mit ihren Politikerinnen und Politikern. Denn es ist NOTwendig viel mehr Bäume und Pflanzen beim Bauen einzuplanen!

Regine:
Meine Gedanken zu unserem Besuch:
Es ist zwar noch nichts Konkretes dabei herausgekommen, doch die Option an der Planung mitzuwirken ist für mich positiv. Da müssen wir als Bürgerinitiative dranbleiben und unsere Vorstellungen und Ideen durch aktives Handeln einbringen.

„Alles ist möglich“ das war sicherlich der Kernpunkt unseres Gespräches. Da die Stadt im Moment noch in der Phase der Aufstellung einer Gestaltungsplanung ist, können die Anregungen, Wünsche und Empfehlungen aller Bürger und der Mitglieder der Bürgerinitiative in die weitere Planung mit einfließen.

Wir haben die eindeutige Zusage bekommen in den Verlauf der weiteren Planungen eng mit einbezogen zu werden.

Informationen, die das geplante Baugebiet am Dierhagenweg betreffen, werden wir zeitnah vom Stadtplanungsamt erhalten. Festzuhalten bleibt, dass die Stadt Hamm bemüht ist, in dieses neue Baugebiet die Notwendigkeiten, die sich aus den Zielen des Klimaschutzes ergeben, einfließen zu lassen.

Flächenverbrauch

Das Prinzip Innenentwicklung (Entwicklung von Brachflächen, Baulücken im innerstädtischen Bereich) geht vor Außenentwicklung also der weiteren Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich und dem damit einhergehenden weiteren Flächenverbrauch. Auch die spätere Größe des Baugebietes am Dierhagenweg steht noch nicht fest. Lt. Planabgrenzung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.03.064 steht eine Fläche von maximal 23 ha zur Verfügung. Darin enthalten sind allerdings schon jetzt bebaute Flächen von ca. 6 ha und Grünflächen (die auch verbleiben sollen) von ca. 0,9 ha. Es verbleibt rechnerisch eine entwickelbare Fläche von ca. 16 ha.

Bildquelle: Folie Seite 26 aus der Präsentation von Herrn Muhle

Ökologische Ausgleichsmassnahmen wie z.B. Grünzüge, Baumpflanzungen sollen ebenfalls innerhalb dieser Fläche verwirklicht werden, so dass sich die reine bebaubare Fläche weiter verringern wird. Langfristig bleibt jedoch die Gefahr, dass weit über diese Zahlen hinaus in den Planungen des Regionalverbandes Ruhr (Regionalplan) eine Ausdehnung der Allgemeinen Siedlungsfläche auf ca. 50 ha vorgesehen ist, die für eine spätere Bebauung zur Verfügung stehen könnte.

Verkehr

Eine intelligente Verkehrsplanung mit dem Vorrang von öffentlichem Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr geht dem weiteren Ausbau des privaten Autoverkehrs vor.  Elektromobilität soll durch Einrichtung von Ladestationen gefördert werden. Gerade im Hinblick auf die gleichzeitige Errichtung des neuen Haltepunktes der Bahn in Westtünnen sollten neue Verkehrskonzepte entwickelt und Anreize für die zukünftigen Bewohner des Neubaugebietes angeboten werden. Beispielhaft sei hier die neue Mobilitätsflatrate der Stadtwerke Augsburg erwähnt. Für einen Pauschalpreis können hier die Bürger sämtliche Formen von Mobilität nutzen: Bus, Straßenbahn, Carsharing, Leihräder.

(https://www.br.de/nachrichten/bayern/augsburg-bekommt-erste-mobilitaets-flatrate-deutschlands,RgOGjUZ)

Ein weiteres Beispiel für neue Verkehrskonzepte hat die Stadt Freiburg in der Entwicklung des Neubaugebietes „Vauban“ verwirklicht. Hier ist ein Neubaugebiet entstanden ohne Parkraum für private PKW (s. https://www.freiburg.de/pb/208736.html).        

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Bauweise

Eine ökologische und energieeffiziente Bauweise wird angestrebt. Ausgleichsmaßnahmen wie Grünflächen, Baumanpflanzungen sollen großzügig innerhalb der Grenzen des Baugebietes erfolgen. Angedacht ist, dass die Stadt Hamm hier eine ökologische Vorzeigesiedlung errichten will. Neben neuesten Baustandards soll auch die Bereitstellung von Fördermitteln und Beratung für Bauwillige vorgesehen werden. Ein gelungenes Beispiel gibt die Stadt Eschweiler, die vor kurzem mit einem Preis aus der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministerium ausgezeichnet wurde. (https://www.klimaschutz.de/stadt-eschweiler). Dort wurde das Neubaugebiet „Neue Höfe Dürwiß“ ressourcenschonend und klimafreundlich entwickelt.

Klima

Die ökologisch wichtige Funktion von Frischluftkorridoren für die innerstädtisch Belüftung und Kühlung soll erhalten bleiben. Hier wird u.a. ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Werthaltigkeit der jetzigen Freiflächen im Hinblick auf diese Funktionen untersucht. Dieses und weitere Gutachten, die im Verlauf der Bauleitplanung erstellt werden, sollen veröffentlicht werden.

Die Bodenversiegelung soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um ein weiteres Absinken des Grundwasserspiegels zu verhindern.

Über den weiteren Verlauf der Planung werden wir zeitnah weitere Berichte veröffentlichen. Nächster Termin: 05.12.2019 – Sitzung der Bezirksvertretung Rhynern.

Macht mit: Termin beim Stadtplanungsamt am 29.10.19

Liebe Mitglieder der BI Dreiländereck!

Wir freuen uns über mittlerweile 262 Mitglieder. Am 29.10.19 um 16.30 Uhr haben wir einen Termin mit dem Stadtplanungsamt
Hamm in den Räumen des Stadtplanungsamtes Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm vereinbart.

Dort werden wir aktuelle Informationen über den derzeitigen Planungsstand des Neubaugebietes Dierhagenweg erhalten.

Wir haben dem Leiter des Stadtplanungsamtes Herrn Muhle vorab unsere Fragen,die wir in der Bezirksvertreterversammlung Rhynern am
26.09.19 gestellt haben, übersandt. Zu Eurer Information haben wir sie als Anlage beigefügt.

Bitte merkt Euch den Termin am 29.10.19 vor und macht mit. Da wir dem Stadtplanungsamt die Teilnehmerzahl vorab bekanntgeben
sollen, meldet Euch bitte bis zum 21.10.19 mit einer Antwort auf diese mail an.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Lauven, Stefan Watzstedt, Andreas Jürgenliemk

e-mail@gutes-klima-hamm.de

20.09.2019 „Fridays for Future“

2.000 Teilnehmer in Hamm und 100.000 tausende in ganz Deutschland demonstrieren für den Schutz des Klimas.

Auch die Stadt Hamm hat den Ernst der Stunde erkannt und bereits im Juli 2019 den Klimanotstand ausgerufen.

Die Stadt muss daher den Klimaschutz bei allen relevanten Entscheidungen vorrangig berücksichtigen. Dies gilt auch bei Entscheidungen über neue Baugebiete.

Unser konkretes Anliegen ist das in Planung befindliche Baugebiet rund um den Dierhagenweg im sog. „Dreiländereck“ Berge, Westtünnen und Rhynern.

Was ist dort in der Planung?

Im neuen Regionalplanentwurf des RVR (Regionalverbund Ruhr) ist hier eine Fläche von rd. 50 ha als sog. Allgemeiner Siedlungsbereich vorgesehen.

Aus dieser Fläche wird zunächst ein Teilbereich von 23 ha für den noch aufzustellenden Bebauungsplan herausgelöst.

Zur besseren Veranschaulichung der Größenordnungen: 50 ha entsprechen 70 Fußballfeldern, 23 ha entsprechen 32 Fußballfeldern.

Auf diesen 23 ha sollen 300-400 neue Wohneinheiten entstehen in Form von EFH, RH, DH und MFH. Es ist mit einem Zuzug von ca. 1.500 Menschen zu rechnen.

Auf der Homepage der Stadt Hamm kann man nähere Informationen und Übersichtspläne des Gebietes erhalten:
https://www.hamm.de/bauportal/planen-und-entwickeln/planungen-in-den-stadtbezirken/rhynern.html

Was hat ein Baugebiet mit dem Klimaschutz zu tun?

Das Gebiet um den Dierhagenweg im sogenannten Dreiländereck ist jetzt  geprägt durch ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen. Umrahmt von  kleineren Waldflächen dient es als „grüne Lunge“ und Frischluftschneise für die südlichen Stadtgebiete.

Es ist ein Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Beobachtet werden u.a. Feldhasen, Rehe, eine Vielzahl unterschiedlicher Vogel- und Insektenarten. Letztere werden durch die von Landwirten angelegten Blühstreifen an den Feldrändern angelockt.

Durch die Lage am Rand der Wohnbebauung dient das Gebiet auch vielen Menschen als Naherholungsgebiet, in dem man entspannt spazieren gehen, Radfahren oder joggen kann. Die Schüler-/innen der Konrad-Adenauer-Realschule benutzen den Dierhagenweg als Schulweg.

Durch das Neubaugebiet wird diese Fläche endgültig „verbraucht“ werden.

Der Flächenverbrauch ist ein wichtiges Thema innerhalb des Klimaschutzes.

Zitate des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW:

„Flächenverbrauch ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen verbunden. Er beeinträchtigt landwirtschaftliche Produktionsmöglichkeiten, wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche und trägt durch ausufernde Siedlungsstrukturen zum Klimawandel bei. Die Landesregierung will den Flächenverbrauch auch im Interesse der Landwirtschaft weiter minimieren.

Langfristiges Ziel bleibt es, aus demografischen Gründen, zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen, der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie NRWs und zum Erhalt der Biodiversität den Flächenverbrauch weiter zu minimieren. Im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum auch eine wichtige Rolle, denn für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und die Böden verlieren ihre Funktion als Bodenkühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz.

Nachzulesen unter: www.umwelt.nrw.de

Noch einige Zahlen zum Thema Flächenverbrauch. In NRW lag der tägliche Flächenverbrauch für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen im Jahr 2016 bei 9,9 ha pro Tag! (14 Fußballfelder)

Im Zeitraum von 1996 – 2016 verlor NRW 1.256 km² an landwirtschaftlicher Nutzfläche. (Quellen: Umweltministerium NRW).

Das dem Umweltministerium NRW angegliederte „Flächenportal NRW“ schreibt zu diesem Thema:

„Eine weiterhin hohe Flächeninanspruchnahme ist aufgrund der vielfältigen Folgewirkungen nicht zukunftsfähig.“

Nachzulesen unter: http://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=4

Was fordern wir?

Der Flächenverbrauch muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden, ca. 1 -2 ha.

Eine Prüfung der Auswirkungen dieses in Planung befindlichen Baugebietes im Hinblick auf:
– die vorhandene intakte Kulturlandschaft
– die zu erwartende massive Bodenversiegelung
– den zu erwartenden Anstieg des Individualverkehrs
– die Tier- und Pflanzenwelt
– die Luftqualität

Eine Bedarfsanalyse, ob ein Baugebiet in dieser Größenordnung durch die demografische Entwicklung der Einwohnerzahlen notwendig ist.