20.09.2019 „Fridays for Future“

2.000 Teilnehmer in Hamm und 100.000 tausende in ganz Deutschland demonstrieren für den Schutz des Klimas.

Auch die Stadt Hamm hat den Ernst der Stunde erkannt und bereits im Juli 2019 den Klimanotstand ausgerufen.

Die Stadt muss daher den Klimaschutz bei allen relevanten Entscheidungen vorrangig berücksichtigen. Dies gilt auch bei Entscheidungen über neue Baugebiete.

Unser konkretes Anliegen ist das in Planung befindliche Baugebiet rund um den Dierhagenweg im sog. „Dreiländereck“ Berge, Westtünnen und Rhynern.

Was ist dort in der Planung?

Im neuen Regionalplanentwurf des RVR (Regionalverbund Ruhr) ist hier eine Fläche von rd. 50 ha als sog. Allgemeiner Siedlungsbereich vorgesehen.

Aus dieser Fläche wird zunächst ein Teilbereich von 23 ha für den noch aufzustellenden Bebauungsplan herausgelöst.

Zur besseren Veranschaulichung der Größenordnungen: 50 ha entsprechen 70 Fußballfeldern, 23 ha entsprechen 32 Fußballfeldern.

Auf diesen 23 ha sollen 300-400 neue Wohneinheiten entstehen in Form von EFH, RH, DH und MFH. Es ist mit einem Zuzug von ca. 1.500 Menschen zu rechnen.

Auf der Homepage der Stadt Hamm kann man nähere Informationen und Übersichtspläne des Gebietes erhalten:
https://www.hamm.de/bauportal/planen-und-entwickeln/planungen-in-den-stadtbezirken/rhynern.html

Was hat ein Baugebiet mit dem Klimaschutz zu tun?

Das Gebiet um den Dierhagenweg im sogenannten Dreiländereck ist jetzt  geprägt durch ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen. Umrahmt von  kleineren Waldflächen dient es als „grüne Lunge“ und Frischluftschneise für die südlichen Stadtgebiete.

Es ist ein Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Beobachtet werden u.a. Feldhasen, Rehe, eine Vielzahl unterschiedlicher Vogel- und Insektenarten. Letztere werden durch die von Landwirten angelegten Blühstreifen an den Feldrändern angelockt.

Durch die Lage am Rand der Wohnbebauung dient das Gebiet auch vielen Menschen als Naherholungsgebiet, in dem man entspannt spazieren gehen, Radfahren oder joggen kann. Die Schüler-/innen der Konrad-Adenauer-Realschule benutzen den Dierhagenweg als Schulweg.

Durch das Neubaugebiet wird diese Fläche endgültig „verbraucht“ werden.

Der Flächenverbrauch ist ein wichtiges Thema innerhalb des Klimaschutzes.

Zitate des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW:

„Flächenverbrauch ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen verbunden. Er beeinträchtigt landwirtschaftliche Produktionsmöglichkeiten, wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche und trägt durch ausufernde Siedlungsstrukturen zum Klimawandel bei. Die Landesregierung will den Flächenverbrauch auch im Interesse der Landwirtschaft weiter minimieren.

Langfristiges Ziel bleibt es, aus demografischen Gründen, zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen, der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie NRWs und zum Erhalt der Biodiversität den Flächenverbrauch weiter zu minimieren. Im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum auch eine wichtige Rolle, denn für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und die Böden verlieren ihre Funktion als Bodenkühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz.

Nachzulesen unter: www.umwelt.nrw.de

Noch einige Zahlen zum Thema Flächenverbrauch. In NRW lag der tägliche Flächenverbrauch für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen im Jahr 2016 bei 9,9 ha pro Tag! (14 Fußballfelder)

Im Zeitraum von 1996 – 2016 verlor NRW 1.256 km² an landwirtschaftlicher Nutzfläche. (Quellen: Umweltministerium NRW).

Das dem Umweltministerium NRW angegliederte „Flächenportal NRW“ schreibt zu diesem Thema:

„Eine weiterhin hohe Flächeninanspruchnahme ist aufgrund der vielfältigen Folgewirkungen nicht zukunftsfähig.“

Nachzulesen unter: http://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=4

Was fordern wir?

Der Flächenverbrauch muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden, ca. 1 -2 ha.

Eine Prüfung der Auswirkungen dieses in Planung befindlichen Baugebietes im Hinblick auf:
– die vorhandene intakte Kulturlandschaft
– die zu erwartende massive Bodenversiegelung
– den zu erwartenden Anstieg des Individualverkehrs
– die Tier- und Pflanzenwelt
– die Luftqualität

Eine Bedarfsanalyse, ob ein Baugebiet in dieser Größenordnung durch die demografische Entwicklung der Einwohnerzahlen notwendig ist.

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